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IP 07/569

Rahmenvereinbarung gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz

 

Im April 2007 wurde die o. g. Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Binnen drei Jahren sollen die Einzelstaaten entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. Unsere Nachfrage ergab, dass es in Deutschland deshalb kein Anti-Mobbinggesetz geben soll, weil der Betriebsräteausschuss des DGB die Umsetzung durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und die mit Konzernen abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen gegen Mobbing bereits für die Umsetzung der Rahmenvereinbarung hält. Das ist nicht hinnehmbar!

 

Ohne Schutz vor Mobbing blieben dann in Deutschland alle Arbeitnehmer von mittelständischen Betrieben ohne Betriebsrat und Kleinstbetriebe, aber auch alle Discounter, die die Gründung von Betriebsräten unterbinden durch Schließungen von Filialen und Neueröffnungen an anderer Stelle, wie wir es bei Lidl erlebt haben.

 

Den Anforderungen der Rahmenvereinbarung IP 07/569 genügt die angedachte deutsche Lösung aus unserer Sicht nicht. Deshalb fordern wir die Umsetzung in Annäherung an die Franzosen und Schweden, auch für Deutschland.

 

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